Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

von VIEW Social – Vincent Ewen 

Stand: 17.02.2025 

  1. Allgemeine Bestimmungen

 

1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Vincent Ewen, handelnd unter dem Namen VIEW Social (Einzelunternehmen, Inhaber: Vincent Ewen, Waldstraße 138 B, 66663 Merzig, Deutschland – im Folgenden „VIEW Social“ oder „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“). 

 

1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, VIEW Social stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 

 

1.3. Diese AGB finden Anwendung auf alle Verträge und Einzelaufträge, gleichgültig, ob es sich um projektbezogene Einsätze (z. B. im Recruiting oder Social-Media-Kampagnen) oder um laufende Verträge (z. B. Social Media Management über 3, 6 oder 12 Monate) handelt. 

  1. Vertragsabschluss und Preise

 

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Social Media Management, Recruiting, Content-Erstellung, Medienproduktion und Werbeanzeigen-Schaltung. 

 

2.2. Alle Angebote von VIEW Social sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen (oder per E‑Mail) Bestätigung des Angebots durch VIEW Social bzw. durch Beginn der Leistungserbringung zustande. 

 

2.3. Preisangaben verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

 

2.4. Die Vertragslaufzeiten werden individuell vereinbart. Es gelten keine allgemeinen Mindestlaufzeiten. Bei laufenden Verträgen verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer, sofern nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. 

 

2.5. Recruiting – Setup und Abrechnung im ersten Monat: 

  Im ersten Monat der Recruiting-Kampagne werden sowohl die einmalige Einrichtungspauschale als auch die monatliche Betreuungsgebühr fällig. 

 

2.6. Recruiting – Zusatzstellen und Gebühren: 

  Für den Recruiting-Bereich gilt, dass für die erste zu besetzende Stelle ein pauschaler Preis vereinbart wird. Wird eine weitere Stelle – also eine von der ersten abweichende Position – beauftragt, fällt hierfür eine zusätzliche, im jeweiligen Angebot definierte Einrichtungspauschale an. Ist ein Kunde nach erfolgreicher Besetzung der ersten Stelle erneut mit einer Recruiting-Kampagne aktiv, so gilt für diese neue Kampagne der normale monatliche Betreuungssatz, da jeweils nur eine Kampagne gleichzeitig aktiv ist. Eine reduzierte Einrichtungspauschale für zusätzliche Stellen findet nur Anwendung, wenn gleichzeitig mindestens zwei unterschiedliche Stellen aktiv beworben werden. 

 

  1. Leistungsbeschreibung

 

3.1. Social Media Management: 

  a) Planung, Steuerung und Betreuung von Social-Media-Kanälen. 

  b) Erstellung und Abstimmung von Content-Plänen, Postings sowie Interaktionsmanagement. 

  c) Optional umfasst das Leistungsspektrum auch die Erstellung der benötigten Medien (z. B. Grafiken, Videos, Fotomaterial). 

 

3.2. Recruiting: 

  a) Nutzung von Social-Media-Kanälen zur Ansprache und Gewinnung von Bewerbern. 

  b) Beratung und Unterstützung im gesamten Recruiting-Prozess. 

  c) Sofern ein telefonischer Erstkontakt gewünscht ist, darf VIEW Social im Namen des Unternehmens auftreten. 

  d) Es wird ausdrücklich keine Garantie für eine konkrete Einstellung von Bewerbern abgegeben. Das Ausbleiben eines bestimmten Erfolgs – beispielsweise die Einstellung eines Kandidaten – begründet keinerlei Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. 

 

3.3. Content-Erstellung & Medienproduktion: 

  a) Konzeption und Produktion von Bild-, Video- und Textinhalten. 

  b) Nutzung von Stockmedien: Für spezielle, zusätzlich lizenzpflichtige Inhalte (z. B. exklusive Bilder, Musik oder Schriften) trägt der Kunde die anfallenden Lizenzgebühren. 

 

3.4. Werbeanzeigen-Schaltung: 

  a) Planung, Erstellung und Steuerung von Werbekampagnen auf Social-Media-Plattformen. 

  b) Das Werbebudget wird gesondert vom Kunden gestellt und direkt an den jeweiligen Plattformanbieter überwiesen. 

  1. Datenhandling und -speicherung

 

4.1. Im Rahmen der Leistungserbringung fallen digitale Projektdaten (z. B. Entwürfe, Redaktionspläne, Medieninhalte) an, die VIEW Social auf geeigneten Datenträgern speichert und pflegt. 

 

4.2. Eine Herausgabe von Rohdaten oder Daten in spezifischen Dateiformaten erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung. 

 

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Backups der von ihm bereitgestellten Daten zu führen. VIEW Social haftet nicht für einen etwaigen Datenverlust beim Kunden. 

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

 

5.1. VIEW Social räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. 

 

5.2. Änderungen oder Weiterverarbeitungen der Arbeitsergebnisse durch den Kunden erfolgen auf eigene Verantwortung. 

 

5.3. Entwürfe, Korrekturabzüge, Rohdaten und interne Arbeitsunterlagen bleiben – sofern nicht anders vereinbart – im Eigentum von VIEW Social. 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

6.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen, Inhalte und Unterlagen (z. B. Bilder, Texte, Logos) in dem von VIEW Social vorgegebenen Format und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung bereitzustellen. 

 

6.2. Verzögerungen in der Leistungserbringung, die aus der verspäteten Bereitstellung dieser Inhalte resultieren, entbinden VIEW Social nicht von der Vergütungspflicht. 

  1. Fremdleistungen

 

7.1. VIEW Social behält sich vor, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen notwendige Fremdleistungen (z. B. Grafikdesign, Texterstellung) an Dritte zu vergeben. 

 

7.2. Eine Nennung oder Offenlegung der beauftragten Drittanbieter gegenüber dem Kunden erfolgt nicht. 

 

7.3. VIEW Social haftet nicht für Fehler, Verzögerungen oder sonstige Leistungsmängel, die aus der Beauftragung von Fremdleistungen resultieren. 

 

7.4. Beauftragt der Kunde einen Drittanbieter direkt, gilt allein zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter das jeweilige Vertragsverhältnis; VIEW Social schließt in diesem Fall jegliche Haftung aus. 

  1. Haftung

 

8.1. VIEW Social haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. 

 

8.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet VIEW Social grundsätzlich nicht, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten). 

 

8.3. Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. 

 

8.4. Sofern VIEW Social Fremdleistungen in Anspruch nimmt, erfolgt die Haftungsübernahme ausschließlich im Rahmen der vorgenannten Grundsätze. 

 

8.5. VIEW Social übernimmt keine Haftung für etwaige Rufschädigungen oder negative Online-Präsenz, die infolge von Inhalten entstehen, die vom Kunden freigegeben wurden. Der Kunde ist verpflichtet, alle Inhalte vor der Veröffentlichung selbst zu prüfen. Etwaige virale Effekte, Shitstorms oder sonstige negative Reaktionen gehen nicht zu Lasten von VIEW Social. 

  1. Gewährleistung und Recruiting

 

9.1. VIEW Social erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 

 

9.2. Bei berechtigter Mängelrüge wird VIEW Social nachbessern oder eine Ersatzleistung erbringen. 

 

9.3. Im Bereich des Recruitings wird ausdrücklich keine Garantie für eine konkrete Einstellung von Bewerbern abgegeben. Das Ausbleiben eines bestimmten Erfolgs – beispielsweise die Einstellung eines Kandidaten – begründet keinerlei Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. 

  1. Abnahme

 

10.1. Nach vollständiger Übergabe der vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnisse hat der Kunde diese innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. 

 

10.2. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen. 

  1. Zahlungsbedingungen

 

11.1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. 

 

11.2. Bei Zahlungsverzug gelten folgende Regelungen: 

  a) Die erste Mahnung erfolgt kostenfrei. 

  b) Ab der zweiten Mahnung wird eine pauschale Mahngebühr erhoben (der genaue Betrag wird in der jeweiligen Rechnung angegeben). 

  c) Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz werden ab dem Tag des Verzugs berechnet. 

  d) Sollte nach der dritten Mahnung (in der Regel nach ca. drei Monaten Zahlungsverzug) weiterhin keine Zahlung eingehen, behält sich VIEW Social vor, ein Inkassoverfahren einzuleiten. 

 

11.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zur Aufrechnung oder zurückzubehalten, sofern nicht rechtskräftig eine Gegenforderung festgestellt wurde. 

  1. Kündigung

 

12.1. Die Vertragslaufzeiten werden individuell vereinbart. 

 

12.2. Für Verträge mit fester Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer, sofern nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. 

 

12.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

  1. Lizenzen und Verwertungsgesellschaften

 

13.1. Soweit für einzelne Leistungen (z. B. die Nutzung von Stockmedien, Musik, Schriften) Lizenzgebühren Dritter anfallen, trägt der Kunde diese Kosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

 

13.2. VIEW Social informiert den Kunden über die jeweils geltenden Lizenzbedingungen. 

 

13.3. Bei Verstößen des Kunden gegen die Lizenzbedingungen Dritter stellt der Kunde VIEW Social von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. 

  1. Geheimhaltung

 

14.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder als Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, auch über die Vertragsdauer hinaus geheim zu halten. 

 

14.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt geworden sind oder bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren. 

  1. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

 

15.1. VIEW Social erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG). 

 

15.2. Mit der Anerkennung dieser AGB gilt ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) als abgeschlossen. 

  1. Weiterverwendung von Bewerberdaten

 

16.1. Im Rahmen des Recruiting-Prozesses werden Bewerberdaten erhoben, die der direkten Kontaktaufnahme durch den Kunden dienen. 

 

16.2. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht und die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere des Datenschutzes) beachtet werden, behält sich VIEW Social das Recht vor, die im Recruiting-Prozess erhobenen Bewerberdaten – soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist – für weitere Recruiting-Maßnahmen auch für andere Kunden zu nutzen. 

 

16.3. Die Nutzung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Eine Weiterverwendung zu kommerziellen Zwecken erfolgt nur in anonymisierter bzw. pseudonymisierter Form, soweit dies rechtlich zulässig ist. 

  1. Sonstige Bestimmungen

 

17.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform (E‑Mail genügt). 

 

17.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall werden die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. 

  1. Schlussbestimmungen

 

18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

 

18.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von VIEW Social in Merzig. 

Diese AGB gelten als integraler Bestandteil sämtlicher Verträge und Angebote von VIEW Social – Vincent Ewen. Sie können unter www.viewsocial.de/agb abgerufen werden. 

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